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  Coronavirus -
wichtige Informationen für Unternehmen
Nr. 14
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Sehr geehrte Damen und Herren,
 
angesichts der extrem hohen Infektionszahlen wurden in Baden-Württemberg bereits Ende vergangener Woche weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Seit Samstag (12. Dezember) gelten Ausgangsbeschränkungen für alle sich in Baden-Württemberg aufhaltenden Personen. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist nur aus triftigen Gründen erlaubt.

Mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am Mittwoch, den 16. Dezember 2020, also heute, in Kraft.

Die Beschlüsse, die die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder gefasst haben, sind zum wiederholten Male sehr einschneidend. Auch für uns in Radolfzell. Sie sind für einige von Ihnen vielleicht sogar existenzbedrohend. Ich bedauere sehr, dass diese Schritte erneut notwendig geworden sind und diejenigen von Ihnen, die bereits während der ersten Pandemiewelle so stark betroffen waren, erneut vor schier unüberwindbare Herausforderungen stellt.

Fakt ist: Die Infektionszahlen sind auf solch einem hohen Niveau angelangt, dass das Infektionsgeschehen teilweise nicht mehr nachvollziehbar ist. Auch hier bei uns im Landkreis ist die Lage ernst!

Die aktuellen Maßnahmen sollen weitere dramatische Entwicklungen verhindern. Und sie sollen, wie bereits im Frühjahr, dazu beitragen, dass unser Gesundheitssystem nicht kollabiert und Ärzte vor Entscheidungen gestellt werden, die niemand von uns treffen will.

Wir alle befinden uns in einer außergewöhnlichen Situation, die sich kein Einzelner von uns gewünscht hat.
Sie alle haben bisher mit gelebtem Verzicht, Rücksicht und Fürsorge, vor allem aber mit beachtlichem Tatendrang, kreativen Lösungen und Weitsichtigkeit dazu beigetragen, dass wir gut durch den ersten Lockdown gekommen sind. Und genau aufgrund dieser Stärken bin ich zuversichtlich, dass wir auch den zweiten harten Lockdown sehr gut meistern werden.

Ein ganz herzliches Dankeschön an Sie alle.

Ich wünsche Ihnen, Ihren Familien und Mitarbeitern trotz aller Einschränkungen einen guten Jahresausklang und besinnliche Weihnachtstage.


Bleiben Sie und Ihre Mitarbeiter gesund.

Herzliche Grüße



Martin Staab
Oberbürgermeister

 
 
   
 
  Links zu wichtigen Themengebieten - Nr. 14
 
 
  >> Übersicht über die ab heute gültigen Regelungen

Anbei erhalten Sie eine durch das Land erstellte Übersicht zu dem Winter-Lockdown in Baden-Württemberg vom 16. Dezember bis 10. Januar.
 
 
   
 
  Folgende Besonderheiten sind zu beachten:

Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Lieferdienste anbieten. Abholangebote sind für geschlossene Einzelhandelsbetriebe nicht gestattet!

Für gemischte Warensortimente, bei welchen insbesondere der Anteil der Lebensmittelangebote und/oder anderer zulässiger Warenangebote überwiegt, darf das Gesamtsortiment weiter verkauft werden. Überwiegt jedoch das unzulässige Warenangebot, können Verkaufsflächen ausschließlich für das zugelassene Warensortiment, insbesondere Lebensmittel, abgetrennt werden.

Der Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken bleibt für gastronomische Betriebe neben Lieferservices erlaubt.
 
 
   
 
  >> Zweite Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung

Die Zweite Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Staatsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Nach Artikel 2 tritt sie am Mittwoch, den 16. Dezember 2020 in Kraft.
 
 
   
 
  >> Informationen zur Überbrückungshilfe II

Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.
 
 
   
 
  >> Informationen zur Überbrückungshilfe III

Für Unternehmen, die nicht direkt von den Schließungsmaßnahmen im November betroffen sind, aber dennoch hohe Umsatzeinbrüche im November 2020 im Vergleich zum Vorjahr haben, wird es Hilfen im Rahmen der Überbrückungshilfe III geben.

Die Beantragung der Überbrückungshilfe III ist voraussichtlich erst ab Januar 2021 möglich.
 
 
   
 
  >> Informationen auf der Internetseite der Stadt Radolfzell

Die Stadtverwaltung Radolfzell informiert die Bürgerinnen und Bürger fortlaufend und aktuell zum Thema Coronavirus und zu den neuesten Entwicklungen.
Hier finden Sie wichtige Hinweise und aktuelle Informationen auch für Unternehmen.
 
 
   
 
 
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