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  Coronavirus -
wichtige Informationen für Unternehmen
Nr. 11
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Sehr geehrte Damen und Herren,
 
mit unseren Newslettern der Wirtschaftsförderung erhalten Sie für Ihr Unternehmen stets die neuesten Informationen rund um die aktuelle Corona-Pandemie.
Entnehmen Sie, was für Sie relevant ist und lassen Sie uns gerne wissen, was Ihnen fehlt!

Alle Artikel, die wir bisher über die Newsletter verschickt haben, finden Sie auf der Themenseite "Coronavirus: wichtige Informationen für Unternehmen“ auf unserer Internetseite.


Mit Beschluss vom 26. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten seit Mittwoch, den 27. Mai 2020, bzw. ab Freitag, 29 Mai 2020 und Dienstag, den 2. Juni 2020.

Alle Änderungen, samt den entsprechenden Regelungen, haben wir für Sie unten aufbereitet.

Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden und melden Ihnen zeitnah Neuigkeiten mit Unternehmensbezug.

Bleiben Sie und Ihre Mitarbeiter gesund.

Herzliche Grüße



Martin Staab
Oberbürgermeister
 
 
   
 
  Links zu wichtigen Themengebieten - Nr. 11
 
 
  >>Videobotschaft von Oberbürgermeister Martin Staab

Oberbürgermeister Martin Staab berichtet über die aktuelle Entwicklung des Corona-Virus in Radolfzell, die beschlossenen Lockerungen des Landes und die Hilfen der Stadtverwaltung für die bunte Vereinslandschaft in Radolfzell.
 
 
   
 
  >>Weitere Öffnung der Sportstätten ab 2. Juni

Das Kultus- und das Sozialministerium haben am 22.05.2020 eine Überarbeitung der Corona-Verordnung Sportstätten erlassen. Die Verordnung regelt ab dem 02.06.2020 Art und Umfang des erlaubten Betriebs von Sportstätten. Außerdem werden darin die aus besonderen Gründen weiterhin ausgeschlossenen Personenkreise im Trainingsbetrieb benannt.

Ab dem 02.06.2020 sind alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten wieder für den Betrieb zugelassen. Die Voraussetzung für die Aufnahme des Betriebs der Sportstätten finden Sie hier.
 
 
   
 
  >>10. Änderung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Die 10. Änderung der Landesverordnung beinhaltet nachstehende, für Radolfzell geltende Maßnahmen. Trotz der neuen Lockerungen gelten weiterhin strenge Abstands- und Hygienevorschriften, die je nach Betrieb und Einrichtung abweichen können.

Verlängerung der Kontaktbeschränkungen

Die Ansammlungseinschränkungen werden bis zum Ablauf des 14. Juni 2020 verlängert. Folgende Änderungen wurden beschlossen:

Im nicht-öffentlichen Raum dürfen ab sofort bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten zusammenkommen. Die Beschränkung auf zehn Personen gilt nicht für Verwandte in gerader Linie wie bspw. Großeltern, Eltern, Kinder oder Angehörige des gleichen Haushalts und deren Partner.

Veranstaltungen

Seit dem 27. Mai gibt es weitere Hinweise zur Durchführung von Veranstaltungen:

  • Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden sind bis zum Ablauf des 31. August 2020 grundsätzlich untersagt.
  • Das Sozialministerium kann durch Rechtsverordnung Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern differenziert und unter Festlegung von Hygienevorgaben zulassen. Dazu gehören u. a. Konzerte, Theater und kleinere Festivals mit Sitzplätzen,               Vortragsveranstaltungen, Kinos, Veranstaltungen von Vereinen, Parteien, Unternehmen wie Betriebsversammlungen oder ähnliches. Zwingende Voraussetzung ist die Erarbeitung eines Hygienekonzepts durch den Veranstalter. Hierzu muss das Sozialministerium zunächst eine Rechtsverordnung erlassen, die von den Betreibern berücksichtigt werden muss. Zuvor ist keine Durchführung der genannten Veranstaltungen möglich.

Eingeschränkter Betrieb von Einrichtungen

Alle Einrichtungen, die bisher rechtmäßig geöffnet waren, bleiben geöffnet. Die Schließung aller weiteren Einrichtungen wurde vom 05. Juni 2020 auf den 14. Juni 2020 verlängert. Zulässig ist der Betrieb folgender Einrichtungen ab 02. Juni 2020 unter Berücksichtigung der Hygiene- und Abstandsvorgaben und ggf. ergänzender Rechtsverordnungen, die teilweise noch nicht veröffentlicht wurden:

  • Musikschulen mit uneingeschränktem Instrumentalunterricht. Die Musikschule in Radolfzell nimmt den Betrieb nach den Pfingstferien wieder auf. Bis zum Beginn der Pfingstferien wurde bereits eingeschränkter Instrumentalunterricht an der Musikschule durchgeführt.
  • Kinos
  • Kneipen und Bars
  • Öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten auch innerhalb geschlossener Räume (Fitnessstudios, Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen) für den Übungs- und Trainingsbetrieb.
          Um die öffentlichen städtischen Sportstätten nutzen zu können, ist eine vorherige    
          Genehmigung der Stadtverwaltung (Abteilung Schulen und Sport) notwendig.  
          Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Stadtverwaltung ersichtlich.
  • Öffentliche Bolzplätze können unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorgaben ohne vorherige Genehmigung der Stadtverwaltung genutzt werden.
  • Schwimm- und Hallenbäder zur ausschließlichen Durchführung von Schwimmkursen und therapeutischem Schwimmen sowie im Rahmen von Prüfungen an Schulen und dem Training von Sportlern in Vereinen.
  • Jugendhäuser

Die wesentlichen Änderungen der Corona-Verordnung vom 26.05.2020 sehen Sie hier.
 
 
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Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs können Bars und Kneipen ihre Gäste schon ab dem 30. Mai 2020 im Freien bewirten und somit zumindest ihre bestuhlten Außenbereiche übers Pfingstwochenende öffnen. Dort sind dann allerdings die gleichen Sicherheits- und Hygienevorkehrungen zu beachten, die auch für Speisewirtschaften gelten.
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  >> Fragen- und Antwortenkatalog zur aktuellen Situation in Radolfzell

Eine Übersicht, welche Einrichtungen und Dienstleistungen geöffnet bzw. geschlossen bleiben müssen finden Sie hier.
 
 
   
 
  >> Informationen für Unternehmen auf der Internetseite der Stadt Radolfzell

Die Stadtverwaltung Radolfzell informiert die Bürgerinnen und Bürger fortlaufend und aktuell zum Thema Coronavirus und zu den neuesten Entwicklungen.
Hier finden Sie wichtige Hinweise und aktuelle Informationen auch für Unternehmen.
 
 
   
 
  Sofern sich Änderungen oder Ergänzungen ergeben, informieren wir Sie schnellstmöglich.

 
 
   
 
 
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