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  Coronavirus -
wichtige Informationen für Unternehmen
Nr. 2
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Sehr geehrte Damen und Herren,
 
auch heute, am Freitag, 20. März 2020, ist die Informationslage sehr dynamisch.
Die Frequenz an neuen Nachrichten, Hinweisen und Regelungen bleibt hoch.

Unser derzeitiges Ziel ist vor allem, die Informationen so aufzubereiten, um Sie verständlich und mit möglichst wenig Beiwerk an Sie zusammengefasst weiterzugeben.

Die Stadtverwaltung ist nach wie vor für sie und Ihre Anliegen erreichbar. Rufen Sie die Wirtschaftsförderung an, wenn Sie weitere Unterstützung benötigen.

Appellieren Sie bitte weiterhin an Ihr Umfeld und Ihre Mitarbeitenden, sich ebenfalls an den neuen Umgang miteinander zu gewöhnen. Jeder Einzelne trägt dazu bei, dass wir diese bisher noch nicht da gewesene Herausforderung an unser Solidarsystem meistern werden!

Wie wird es weitergehen? Die Welt wird nach Corona vielleicht anders aussehen als heute. Ich möchte Sie dazu ermutigen, ein gelebtes Miteinander aufrecht zu erhalten und gemeinsam durch diese Krise zu gehen.

Wir können schon jetzt damit beginnen, aktiv Ideen zu sammeln, was wir zukünftig anders machen wollen, um unsere Wirtschaftsentwicklung positiv beeinflussen zu können.
Gemeinsam werden wir dann einen Blick darauf werfen, die Ideen aufgreifen, und uns zusammen gestärkt auf einen neuen Weg begeben.


Bleiben Sie und Ihre Mitarbeiter gesund.


Herzliche Grüße



Martin Staab
Oberbürgermeister
 
 
   
 
  Links zu wichtigen Themengebieten - Nr. 2
 
 
 
 
 
  >> Informationen für Unternehmen auf der Internetseite der Stadt Radolfzell

Die Behörden von Bund, Land, Landkreis und Stadt informieren online fortlaufend und aktuell zum Coronavirus. Hier finden Sie wichtige Hinweise und aktuelle Informationen auch für Unternehmen.
 
 
   
 
  >> Selbstständige werden bei Quarantäne entschädigt

Auch Ihnen, als Selbstständiger, kann es in Zeiten des Coronavirus passieren, dass Sie als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot unterliegen oder unterworfen werden, beziehungsweise in einem Krankenhaus (Quarantäne) oder “in sonst geeigneter Weise” (insb. häusliche Quarantäne) abgesondert werden. Erleiden Sie hierdurch einen Verdienstausfall, obwohl sie nicht krank sind, steht Ihnen grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung in Geld nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu.
 
 
   
 
  >> Landesregierung kündigt Rettungsschirm an

Die Antragstellung für den branchenoffenen Härtefallfonds soll ab Ende kommender Woche möglich sein
"Mit dem branchenoffenen Fonds wollen wir Selbstständige und mittelständische Unternehmen bis 50 Beschäftigte bei der Abdeckung ihres dringenden und kurzfristigen Finanzbedarfs unterstützen“,so Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Dabei sollen je nach Einzelfall Mittel in Höhe bis zu 15.000 Euro fließen.
 
 
   
 
  >> Insolvenzantragspflicht für geschädigte Unternehmen aussetzen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine gesetzliche Regelung vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten.
 
 
   
 
  >> Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkung des Coronavirus

Nachtrag vom 19.03.2020
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassungen von Vorauszahlungen für Steuern beschlossen.

>> Direkt zum Antragsformular

Falls Sie einen Antrag stellen möchten, wird empfohlen, sich direkt an das zuständige Finanzamt zu wenden. Da Besuche nicht möglich sind und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst von zu Hause arbeiten, sind digitale oder telefonische Wege einfacher und schneller. Das Formular ist nun auch auf der zentralen Homepage der Finanzämter Baden-Württemberg abrufbar.
 
 
   
 
  >> Maßnahmen der Künstlersozialkasse

Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es bei Versicherten und Abgabepflichtigen in der Künstlersozialversicherung zu Einnahmeausfällen u.a. durch abgesagte Veranstaltungen, zurückgegebene Tickets etc. Dies kann für die Betroffenen ganz erhebliche und bedrohliche Auswirkungen haben. Das Künstlersozialversicherungsgesetz bietet hierfür einige Maßnahmen, über die wir Sie informieren möchten.
 
 
   
 
  >> Checkliste bei Betriebsstilllegung (Gastronomie & Hotellerie)

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA Bundesverband) unterstützt Sie mit einer Checkliste, falls Sie an eine Betriebsschließung denken bzw. diese notwendig sein sollte.
 
 
   
 
  Sofern sich Änderungen oder Ergänzungen ergeben, informieren wir Sie schnellstmöglich.

 
 
   
 
 
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