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  Coronavirus -
wichtige Informationen für Unternehmen
Nr. 15
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Sehr geehrte Damen und Herren,
 
im Kampf gegen die Corona-Pandemie verzeichnet Deutschland erste Fortschritte. In der vergangenen Woche blieben die gemeldeten Tageszuwächse der neu erkannten Fälle deutlich unter den Größenordnungen der Vorwochen - ein Trend, der sich auch zum Start der neuen Woche fortsetzte. Auch wir in Radolfzell spüren dahingehend eine leichte Besserung bei den Fallzahlen.

Positiv ist ebenfalls, dass am Dienstag erstmals ein Impfteam in Radolfzell war und in unserem Spitalfonds der erste Impftermin für Pflegeheimbewohner stattfinden konnte.

Eine weitere positive Nachrichte betrifft unseren Bildungsstandort Radolfzell. Denn der Neubau der Gerhard-Thielcke-Realschule ist fertig. Nach dem Neubau der Ratoldusschule vor zwei Jahren fertiggestellt wurde, konnte nun auch dieses Großprojekt abgeschlossen werden.

Mit Beschluss vom 23. Januar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen traten am 25. Januar 2021 bzw. treten am 27. Januar 2021 in Kraft. Eine wesentliche Neuerung ist die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer medizinischen Maske bei der Nutzung des ÖPNV und beim Einkauf.

Gemeinsam mit der Bürgerstiftung Radolfzell unterstützt die Stadtverwaltung Radolfzell deshalb Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und bedürftige Personen durch die Vergabe von kostenfreien FFP2-Masken. Gesundheitsschutz darf bei uns keine Frage des Geldbeutels oder der Beweglichkeit sein. Als Stadt wollen wir zumindest eine Grundausstattung zur Verfügung stellen, damit Berechtigte je nach Verwendungshäufigkeit für die nächste Zeit versorgt sind.

Alle Änderungen, inklusive der entsprechenden Regelungen, sowie zusätzliche Informationen haben wir für Sie unten aufbereitet.

Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden und melden Ihnen zeitnah Neuigkeiten mit Unternehmensbezug.


Bleiben Sie und Ihre Mitarbeiter gesund.

Herzliche Grüße



Martin Staab
Oberbürgermeister
 
 
   
 
  Links zu wichtigen Themengebieten - Nr. 15
 
 
  >> Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Lockdown zu verlängern und zu verschärfen. Was das für die Regelungen in Baden-Württemberg bedeutet, haben wir hier für Sie übersichtlich zusammengefasst.

Die Verordnung selbst finden Sie auf der Seite der Landesregierung.
 
 
   
 
  >> Coronavirus - steuerliche Maßnahmen

Für die von der Corona-Krise bzw. dem erneuten Lockdown betroffenen Gewerbetreibenden besteht wieder die Möglichkeit, steuerliche Erleichterungen zu beantragen. Ziel ist es, die Liquidität bei den Gewerbetreibenden zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
 
 
   
 
  >> November- und Dezemberhilfe - Verlängerung der Antragsfristen

Die Antragsfristen für die November- und Dezemberhilfe wurden verlängert. Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die direkt, indirekt oder durch Dritte von den angeordneten Schließungen betroffen sind, können noch bis zum 30. April 2021 einen Antrag auf außerordentliche Wirtschaftshilfe stellen.
 
 
   
 
  >> Überbrückungshilfe III nochmals nachgebessert - Einzelhandel wird berücksichtigt

Die Überbrückungshilfe III wird nochmals deutlich verbessert: Die Beantragung wird einfacher, die Förderung großzügiger und sie steht mehr Unternehmen zur Verfügung. Auch die besonderen Herausforderungen des Einzelhandels werden berücksichtigt. Außerdem wird die Neustarthilfe für Selbstständige verbessert.
 
 
   
 
  >> Soforthilfe Reisebusbranche 2.0 - Anträge jetzt möglich

Die wegen der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Notlage geratenen Reisebusunternehmen können jetzt die Soforthilfe 2.0 für die Reisebusbranche beantragen. Die Antragsfrist endet am 15. März 2021. Weitere Informationen finden Sie hier.
 
 
   
 
  >> FAQs zur neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat umfangreiche Informationen zur neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung veröffentlicht.
 
 
   
 
  >> Wo gilt die Maskenpflicht in Radolfzell?

Die neue Corona-Verordnung des Landes regelt seit dem 25. Januar 2021 auch eine erweiterte Maskenpflicht. Darüber hinaus können auch die Dienstgebäude und weiteren öffentlichen Gebäude der Stadtverwaltung Radolfzell nur mit medizinischen oder FFP2-Masken betreten werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
 
 
   
 
 
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