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  Coronavirus -
wichtige Informationen für Unternehmen
Nr. 10
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Sehr geehrte Damen und Herren,
 
mit unseren Newslettern der Wirtschaftsförderung erhalten Sie für Ihr Unternehmen stets die neuesten Informationen rund um die aktuelle Coronakrise.
Entnehmen Sie, was für Sie relevant ist und lassen Sie uns gerne wissen, was Ihnen fehlt!

Alle Artikel, die wir bisher über die Newsletter verschickt haben, finden Sie auf der Themenseite "Coronavirus: wichtige Informationen für Unternehmen“ auf unserer Internetseite.


Mit Beschluss vom 9. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 11. Mai 2020.

Zum 18. Mai 2020 wird es weitere Öffnungen im Bereich Gastronomie und Tourismus geben.

Alle Änderungen, samt den entsprechenden Regelungen, haben wir für Sie unten aufbereitet.

Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden und melden Ihnen zeitnah Neuigkeiten mit Unternehmensbezug.

Bleiben Sie und Ihre Mitarbeiter gesund.


Herzliche Grüße



Martin Staab
Oberbürgermeister
 
 
   
 
  Links zu wichtigen Themengebieten - Nr. 10
 
 
 
 
 
  Der Überblick für den 11. Mai 2020:

  • Weitere körpernahe Dienstleistungen mit vergleichbaren Hygienestandards wie Friseure dürfen öffnen (Hygienevorschriften).
    Dazu zählen:
    • Massagestudios
    • Kosmetikstudios
    • Nagelstudios
    • Tattoo-Studios
    • Piercingstudios
  • Ab 11. Mai sind in Friseursalons gesichtsnahe Dienstleistungen wie wie Bartpflege, Wimpern färben und Augenbrauen zupfen wieder gestattet. Auch Kosmetikstudios dürfen diese Arbeiten durchführen.
  • Vergnügungsstätten wie Spielbanken, Spielhallen sowie Wettvermittlungsstellen dürfen unter Hygieneauflagen wieder öffnen. Sie dürfen aber keine gastronomischen Angebote anbieten.
  • Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Fragen und Antworten zu dem Thema finden Sie hier.
  • Freiluft-Sport mit Tieren kann unter Auflagen wieder stattfinden, etwa Reitanlagen und Hundeschulen. Fragen und Antworten zu dem Thema finden Sie hier.
  • Sportboothäfen dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wieder den Betrieb aufnehmen.
  • Luftsport ist wieder möglich. Dazu zählt auch der Modellflug.
  • Die Alltagsmasken sind nicht nur in Läden und im Nahverkehr, sondern auch im Personenfernverkehr (Züge der DB AG) zu tragen sowie in Flughafengebäuden.

Fragen und Antworten zu den Änderungen zum 11. Mai 2020
 
 
   
 
  Weitere Änderungen zum 18. Mai 2020:


Zum 18. Mai 2020 wird es weitere Öffnungen im Bereich Gastronomie und Tourismus geben.

  • Speisegaststätten dürfen ab 18. Mai 2020 unter Auflagen wieder öffnen. Bis dahin ist weiterhin nur der Außer-Haus-Verkauf möglich.
  • Freizeiteinrichtungen im Freiluftbereich, etwa Ausflugsziele, für die Eintrittsgeld zu entrichten ist, dürfen unter Auflagen öffnen. Das gilt nicht für Freizeitparks.
  • Ab 18. Mail dürfen auch Campingplätze wieder öffnen für Übernachtungen in Wohnwagen, Wohnmobilen oder festen Mietunterkünften. Auch die Beherbergung in Ferienwohnungen und vergleichbaren Wohnungen wird wieder zugelassen. Das gilt jeweils nur soweit eine Selbstversorgung möglich ist. Die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen ist untersagt.

Die Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus in Gaststätten (Corona-Verordnung Gaststätten – CoronaVO Gaststätten) finden sie hier.
 
 
   
 
  >>Neue Kooperationsplattform für die Wirtschaft der Vierländerregion Bodensee

Die Bodensee Standort Marketing GmbH (BSM) richtet einen digitalen Marktplatz für Unternehmen aus der Vierländerregion Bodensee ein. Auf der neuen Kooperationsplattform werden Unternehmen kostenlos Angebote und Gesuche einstellen können, wodurch auch die Region weiter zusammenwächst.
 
 
   
 
  Maskenpflicht für Handwerker bei Kundenbesuchen vorgesehen:

Einige Kommunen haben ergänzend zur Landesverordnung eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Maskenpflicht für Handwerker bei Kundenbesuchen vorsehen, beispielsweise die Stadt Radolfzell. Bitte erkundigen Sie sich über die jeweils geltenden Vorschriften am Arbeitsort.



>> Wo gilt die Maskenpflicht in Radolfzell?
 
 
   
 
  >> Wirtschaftsministerium und IHK schaffen Kontaktstelle für die Sicherung von Lieferketten

"Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat gemeinsam mit der IHK Region Stuttgart eine Kontaktstelle für die Wirtschaft zur Unterstützung bei Lieferketten-Problemen mit Blick auf die Corona-Krise eingerichtet.

Nach mehreren Wochen des Stillstands in den Werken der Automobilindustrie und anderen Branchen startet derzeit der schrittweise Wiederanlauf der Produktion. Damit rücken die internationalen Lieferketten in den Fokus, die mit der Corona-Pandemie nahezu zum Erliegen kamen. Zu wesentlichen Hemmnissen für ein reibungsloses Hochfahren der Produktion zählen vor allem Probleme beim grenzüberschreitenden Warenaustausch, bei der Handlungsfähigkeit von Zulieferbetrieben, die in Liquiditätsengpässe geraten sind, und bei der Bereitstellung ausreichender Logistikkapazitäten, wie etwa im Bereich der Luftfracht.
Die gemeinsame Kontaktstelle soll Unternehmen bei der Wiederherstellung von sicheren internationalen Lieferketten unterstützen. Sie wird für verschiedenste Problemstellungen kompetente Ansprechpartner und Hilfestellungen für zeitnahe Lösungen vermitteln. Für konkrete Fragen aus der Wirtschaft steht die IHK unter der Mail-Adresse kontaktstelle-lieferketten@stuttgart.ihk.de zur Verfügung, im Wirtschaftsministerium ist für allgemeine Anfragen ab sofort die Mail-Adresse kontaktstelle-lieferketten@wm.bwl.de erreichbar."
 
 
   
 
  Mund-Nasen-Bedeckungen aus Radolfzell:

In unseren bisherigen Newslettern hatten wir bereits über die ortsansässigen Schneidereien berichtet, welche Mund-Nasen-Bedeckungen nähen.

Gerne möchten wir Ihnen an dieser Stelle zwei weitere Radolfzeller Unternehmen vorstellen, die neben ihrem regulärem Sortiment zusätzlich Mund-Nasen-Bedeckungen in industriellen Maßstäben produzieren.

Zum einen ist dies die Bahidora GmbH im Fritz-Reichle-Ring 4 sowie die swiss hest gmbh (FIL NOIR) in Neu-Bohlingen 1/1.

Falls Sie Bedarf haben, können Sie gerne direkt mit der Bahidora GmbH in Kontakt treten, um die enstprechenden Konditionen zu erfahren.

Die Firma swiss hest gmbh verkauft ihre Masken auf dem Radolfzeller Wochenmarkt.
 
 
   
 
  >> Informationen für Unternehmen auf der Internetseite der Stadt Radolfzell

Die Behörden von Bund, Land, Landkreis und Stadt informieren online fortlaufend und aktuell zum Coronavirus. Hier finden Sie wichtige Hinweise und aktuelle Informationen auch für Unternehmen.
 
 
   
 
  Sofern sich Änderungen oder Ergänzungen ergeben, informieren wir Sie schnellstmöglich.

 
 
   
 
 
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