Zumeldung zur Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums vom 13.03.2020

Zumeldung: Programmangebot der L‑Bank federt auch die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus ab

Aktualisiert am
  • Finanzierungsangebote zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf greifen
  • Beratungen über die Hotline der LBank
  • Hausbanken spielen eine wichtige Rolle im Vergabeprozess
  • Bundesweit einmalige enge Zusammenarbeit von Förderbank und Bürgschaftsbank kommt dem Südwesten zu Gute

Karlsruhe, 13.03.2020. „Mit dem von der L‑Bank zur Verfügung gestellten breiten Angebot für Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen wird den Südwest-Unternehmen auch in Zeiten eines schwierigeren wirtschaftlichen Umfelds ausreichend Liquidität zur Verfügung gestellt. Dies gilt gerade auch bei coronabedingten wirtschaftlichen Einbrüchen“, so Dr. Ulrich Theileis, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der L‑Bank. „Die L‑Bank ist und bleibt ein verlässlicher Partner für den baden-württembergischen Mittelstand. Besonders die bundesweit einmalige enge Kooperation von L‑Bank und Bürgschaftsbank Baden-Württemberg ermöglicht uns eine schnelle und effektive Unterstützung des Mittelstandes in Krisensituationen.“

Für Informationen und Beratung steht den baden-württembergischen Unternehmen die Hotline der L‑Bank-Wirtschaftsförderung zur Verfügung: 0711 122-2345 oder wirtschaftsfoerderung@l-bank.de

Eine breite Palette bereits etablierter Förderinstrumente kann zur Deckung eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs eingesetzt werden:

Liquiditätskredit

Der Liquiditätskredit hat sich bereits in der Finanzmarktkrise bewährt. Er war in den Jahren 2009 bis 2012 ein zuverlässiger Anker in der Kreditversorgung kleiner und mittlerer Unternehmen in Baden-Württemberg.

Der Liquiditätskredit, der bei Bedarf mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank oder der L‑Bank verbunden werden kann, ist  dazu geeignet, vorübergehende Liquiditätsengpässe zu bewältigen. Der Kredit kann mit einer Laufzeit von vier bis zehn Jahren gewählt werden. Im Fall einer (vorzeitigen) Krisenbewältigung ist die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens kostenfrei möglich. Die Höhe des Liquiditätskredits ist im Regelfall auf max. fünf Millionen Euro begrenzt - ggf. sind im Einzelfall auch höhere Beträge denkbar.

Gründungsfinanzierung / Wachstumsfinanzierung

Die Betriebsmittelkredite in der Gründungsfinanzierung und in der Wachstumsfinanzierung mit einer in der Regel fünfjährigen Laufzeit sind weitere bereits etablierte Förderinstrumente für den kurzfristigen Liquiditätsbedarf. Beide können bei Bedarf mit einer vergünstigten 50‑%-Kombi-Bürgschaft ergänzt werden.

Weiterbildungsfinanzierung 4.0

Sofern ein Unternehmen seine Mitarbeitenden zur Vermeidung von Kurzarbeit zu Qualifizierungsmaßnahmen anmeldet oder zur Anpassung an neue Betriebs- oder Digitalisierungsprozesse Weiterbildungs-/Umschulungsmaßnahmen plant, können entsprechende Vorhaben zinsgünstig über das Programm Weiterbildungsfinanzierung 4.0 finanziert werden. Auch bei der Finanzierung der Weiterbildungsqualifizierung besteht die Möglichkeit für eine Kombibürgschaft.

Innovationsfinanzierung 4.0

Für innovative Vorhaben, Digitalisierungsvorhaben, Innovative Geschäftsmodelle und Innovative Unternehmen ist das Förderprogramm Innovationsfinanzierung 4.0 eine attraktive Finanzierungslösung für anstehende Investitionen. In Verbindung mit dem Tilgungszuschuss bietet er ein besonders attraktives Gesamtpaket.

Landwirtschaft – Liquiditätssicherung

Für landwirtschaftliche Betriebe steht das Förderangebot Landwirtschaft – Liquiditätssicherung mit bis zu zehn Millionen Euro zur Verfügung.

Hausbankenprinzip

Die genannten Förderkredite werden über das sogenannte Hausbankenverfahren vergeben. Das Unternehmen stellt den Antrag auf ein Förderdarlehen nicht bei der L‑Bank, sondern direkt bei seiner Bank oder Sparkasse. Diese kennt das Unternehmen und ist so in der Lage den Antrag kurzfristig zu prüfen und an die L‑Bank weiterzuleiten. Die Kreditentscheidung verbleibt bei der jeweiligen Hausbank.

Bürgschaften

Wenn eine Hausbank auf Grund fehlender Sicherheiten nicht in der Lage ist, einem betroffenen Unternehmen einen Liquiditätskredit / Betriebsmittelkredit zur zeitlichen Überbrückung zu gewähren, können Bürgschaftsbank oder L‑Bank bis zu 50 % des Risikos abnehmen.

Die Zuständigkeit in der Bearbeitung von Bürgschaftsanfragen mittelständischer Unternehmen gestaltet sich wie folgt:

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg vergibt Bürgschaften bis 1,25 Millionen Euro (verbürgter Kredit bis 2,5 Millionen Euro).

Die L‑Bank ist zuständig für Bürgschaften über 1,25 bis 5 Millionen Euro (verbürgter Kredit in Höhe von 2,5 bis 10 Millionen Euro). Neben dem standardisierten Kombi-Programm werden zusätzlich Individualbürgschaften angeboten

Die Landesbürgschaft – Bürgschaften über 5 Millionen Euro – wird durch die L‑Bank abgewickelt.

Informations-Hotlines der L‑Bank

Hotline Wirtschaftsförderung, 0711 122 – 2345; wirtschaftsfoerderung@l-bank.de

Hotline Landwirtschaftsförderung, 0711 122 – 2666; landwirtschaft@l-bank.de

Hotline Bürgschaften, 0711 122 – 2999; buergschaften@l-bank.de

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  • Zumeldung: Programmangebot der L-Bank federt auch die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus ab

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    Eingestellt am 12.03.2020
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  • Porträtbild Dr. Ulrich Theileis

    Abdruck frei; Quelle: L-Bank/Wagenhan

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    Eingestellt am 19.12.2019
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