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| Coronavirus -
wichtige Informationen für Unternehmen
Nr. 16
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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der Bund und die Länder haben sich bei ihrem Treffen auf stufenweise inzidenzabhängige Lockerungen geeinigt. Die neue Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg ermöglicht seit 8. März 2021 die Öffnung vieler Einzelhandelsbetriebe und Einrichtungen, die über viele Monate geschlossen waren.
Die Regelungen sind teilweise inzidenzabhängig und je nach Branche unterschiedlich. Gerne wollen wir Ihnen mit den nachstehenden Informationen unter anderem eine Praxishilfe an die Hand geben, damit Sie Ihren Betrieb Corona konform öffnen und betreiben können.
Was uns allerdings momentan große Sorge bereitet, sind die derzeit steigenden Corona Fallzahlen nicht nur im Landkreis Konstanz, sondern auch in der Stadt Radolfzell. Die hohen Corona Zahlen beruhen nämich auch auf einer Vielzahl von Infizierten in Betrieben und Unternehmen. Hierbei ist die britische Corona-Mutation ganz klar auf dem Vormarsch.
Bitte achten Sie daher in Ihren Unternehmen im eigenen Interesse streng auf die Befolgung der Hygieneregeln und -pläne. Aus den Erfahrungen heraus ist festzustellen, dass es immer wieder Infektionsgeschehen in Umkleideräumen, gemeinsamen Pausenräumen oder Raucherplätzen gibt. Die Einhaltung der geltenden Verordnungen und allgemein bekannten Hygieneregeln dürfen daher nicht vernachlässigt werden.
Bei den erweiterten Teststrategien setzen Bund und Land vor allem auf die bewährten Strukturen des Gesundheitssystems. Ärzte und Apotheken sind daher die erste Anlaufstelle für alle, die sich testen lassen müssen oder wollen. Dies gilt grundsätzlich auch für Testberechtigte mit einem Gutschein, wie dem Personal von Kindertageseinrichtungen und Schulen. Für diese bietet die Stadt Radolfzell ergänzend dezentrale Tests in den städtischen Kindertageseinrichtungen an. Zudem haben wir für Radolfzeller mit Kontakt zu Risikopatienten ein kommunales Angebot im Friedrich-Werber-Haus ins Leben gerufen. Das Angebot richtet sich vorrangig an Personen, die bislang keinen Testanspruch im Rahmen des Schnelltest-Konzeptes der Landesregierung haben.
Bei der Umsetzung der erweiterten Teststrategien haben Bund und Länder auch Sie als Unternehmer in die Pflicht genommen. Zur Stabilisierung des Infektionsgeschehens und zur schnellen Unterbrechung von Infektionsketten sind Sie aufgerufen, Testungen für Ihre Mitarbeiter anzubieten. In Radolfzell und auch Stockach hatten wir bereits größere Ausbruchsgeschehen, die miteinander in Verbindung stehen. Diese Fälle zeigen, wie wichtig das Zusammenspiel der Hygienemaßnahmen, die Prävention wie etwa Kontaktreduzierung durch Homeoffice-Tätigkeit und Testungen sind.
Aus diesem Grunde möchten wir Sie bitten, sich an unserer Umfrage (Dauer eine Minute) bezüglich Corona Tests in Radolfzeller Unternehmen und Betrieben zu beteligen. Mit dieser Umfrage wollen wir nicht nur einen Überblick gewinnen, sondern auch erfahren, welche Unterstützungsangebote wir gebenenfalls für Sie ins Leben rufen können.
Für Ihre Mithilfe bedanke ich mich bereits jetzt schon recht herzlich.
Alle Änderungen inklusive der entsprechenden Regelungen, sowie zusätzliche Informationen haben wir für Sie unten aufbereitet.
Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden und melden Ihnen zeitnah Neuigkeiten mit Unternehmensbezug.
Bleiben Sie und Ihre Mitarbeiter gesund.
Herzliche Grüße
Martin Staab
Oberbürgermeister
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| Links zu wichtigen Themengebieten - Nr. 16
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| >> Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung
Mit Beschluss vom 7. März 2021 hat die Landesregierung eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erlassen. Die neuen Regelungen gelten ab 8. März 2021.
Die Regelungen der Corona-Verordnung auf einen Blick finden Sie hier.
Die Verordnung selbst finden Sie auf der Seite der Landesregierung.
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| >> Hinweise für Handel, Dienstleister und Gewerbetreibende
Die neuen Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg ermöglicht seit 8. März 2021 die Öffnung vieler Einzelhandelsbetriebe und Einrichtungen, die über viele Monate geschlossen waren. Die Regelungen sind teilweise inzidenzabhängig und je nach Branche unterschiedlich.
Gerne wollen wir Ihnen mit den folgenden Informationen eine Praxishilfe an die Hand geben, damit Sie Ihren Betrieb corona-konform öffnen und betreiben können.
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| © Stadt Radolfzell am Bodensee
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