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Antragsunterlagen Soforthilfe Reisebusbranche 2.0

Quelle: Getty Images Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) setzte zur Unterstützung der Reisebusunternehmen wegen der erlittenen Einnahmeausfälle im Juli 2020 eine Billigkeitsrichtlinie in Kraft, mittels derer kurzfristig finanzielle Ausgleichszahlungen an betroffene Unternehmen geleistet wurden.

Datum 13.01.2021

Diese Unterstützungsleistung umfasste den Zeitraum vom 17. März bis zum 30. Juni 2020. Dadurch konnte zwar vielen Reisebusunternehmen vorübergehend geholfen werden, die ansteigenden Infektionszahlen im Herbst 2020 und die damit verbundenen Maßnahmen setzen die Branche aber weiter unter finanziellen Druck.

Die Richtlinie über die vorübergehende Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Einnahmeausfällen in der Reisebusbranche im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 (nachfolgend Richtlinie „Reisebusbranche 2.0“) vom 18. Dezember 2020 knüpft daher inhaltlich und zeitlich an die Billigkeitsrichtlinie von Juli 2020 an, in dem sie für die Monate Juli bis September 2020 Ausgleichszahlungen für Vorhaltekosten für Kraftomnibusse vorsieht, die im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden.

Bewilligungsbehörde ist erneut das Bundesamt für Güterverkehr (nachfolgend Bundesamt).

Die Antragsunterlagen stehen ab sofort auf der Portalseite für die elektronische Antragstellung (https://antrag-gbbmvi.bund.de) zur Verfügung..

Die Antragsfrist beginnt am 18. Januar 2021, 9.00 Uhr, und endet am 15. März 2021. Das eService-Portal wird jedoch vorzeitig geschlossen, sobald keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen beim Bundesamt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

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