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  Coronavirus -
wichtige Informationen für Unternehmen
Nr. 8
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Sehr geehrte Damen und Herren,
 
mit unseren Newslettern der Wirtschaftsförderung erhalten Sie für Ihr Unternehmen stets die neuesten Informationen rund um die aktuelle Coronakrise.
Entnehmen Sie, was für Sie relevant ist und lassen Sie uns gerne wissen, was Ihnen fehlt!

Alle Artikel, die wir bisher über die Newsletter verschickt haben, finden Sie auf der Themenseite "Coronavirus: wichtige Informationen für Unternehmen“ auf unserer Internetseite.


Heute Nacht hat die Landesregierung die fünfte Änderung der Corona-Verordnung veröffentlicht. Enthalten sind Lockerungen im Bereich von Wirtschaft und Schulen.

Besonders wichtig für die Öffnung von Geschäften: Eine gemeinsame Richtlinie des Wirtschafts- und Sozialministeriums regelt Einzelheiten wie die Definition der Verkaufsfläche sowie die notwendigen Voraussetzungen, die für eine Öffnung geschaffen werden müssen. Diese finden Sie hier.

Welche Regelungen für Radolfzell gelten, wurde von uns in einer Pressemitteilung zusammengestellt. Darin enthalten ist auch meine Einschätzung zu den veränderten Regelungen.

Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden und melden Ihnen zeitnah Neuigkeiten mit Unternehmensbezug.

Bleiben Sie und Ihre Mitarbeiter gesund.


Herzliche Grüße



Martin Staab
Oberbürgermeister
 
 
   
 
  Links zu wichtigen Themengebieten - Nr. 8
 
 
 
 
 
  >> Videobotschaft von Oberbürgermeister Martin Staab

Oberbürgermeister Martin Staab hat am 16. April in einer weiteren Videobotschaft über die aktuellen Entwicklungen des Corona-Virus in Radolfzell berichtet.
 
 
   
 
  >> Fünfte Änderung der Corona-Verordnung!

! "Mit der fünften Änderung der Corona-Verordnung beschließt die Landesregierung vorsichtige Lockerungen im Bereich von Wirtschaft und Schulen. Das Vorgehen orientiert sich am Schutz der Gesundheit und steht gleichzeitig im Einklang mit den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen." !


Besonders wichtig für die Öffnung von Geschäften: Eine gemeinsame Richtlinie des Wirtschafts- und Sozialministeriums regelt Einzelheiten wie die Definition der Verkaufsfläche sowie die notwendigen Voraussetzungen, die für eine Öffnung geschaffen werden müssen. Diese finden Sie hier.

Welche Regelungen für Radolfzell gelten, haben wir Ihnen in einer Pressemitteilung zusammengestellt. Darin enthalten auch eine Einschätzung von Oberbürgermeister Martin Staab zu den veränderten Regelungen.

 
 
   
 
  >> Video zum Thema "Mund-Nasen-Bedeckung"

Die Landesregierung hat nun auch empfohlen, überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, eine Bedeckung für Mund und Nase zu tragen. Es ist durchaus denkbar, dass dies wie in anderen Bundesländern zum Beispiel im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkauf auch bei uns zur Pflicht werden kann.

Die Stadtverwaltung Radolfzell unterstützt die Bürgerinnen und Bürger auf mehreren Wegen dabei, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu erhalten. Wie genau ist, auf unserer Website unter www.radolfzell.de/coronavirus zu erfahren.

Außerdem erklären OB Martin Staab und Dr. med. Stefan Bushuven im Video, worauf beim Thema Mund-Nasen-Bedeckung zu achten ist.
 
 
   
 
  >> Land Baden-Württemberg stellt Bescheinigungen für Unternehmen der kritischen Infrastruktur bereit

"Gerade bei systemrelevanten Unternehmen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur (sogenannte KRITIS-Betriebe, zum Beispiel Unternehmen der Energieversorgung, der Lebensmittelversorgung oder der Medizintechnik) soll sichergestellt werden, dass es auch in der Corona-Pandemie nicht zu Lieferengpässen kommt. Diese Unternehmen werden teilweise von ihren Zulieferern nur dann beliefert, wenn sie nachweisen können, dass sie systemrelevant sind oder zur kritischen Infrastruktur zählen. Das kann die Lieferketten dieser Unternehmen beeinträchtigen.

Deshalb stellt das Land Baden-Württemberg im Einvernehmen mit den Kommunalen Landesverbänden den Vordruck einer Bescheinigung für KRITIS-Betriebe zur Verfügung.
Die Bescheinigung wird auf Verlangen der Unternehmen von den Ortspolizeibehörden in den Rathäusern der Städte und Gemeinden am Sitz des Unternehmens oder am Ort der Niederlassung ausgestellt. Eine Anforderung kann auch per E-Mail an die jeweilige Ortspolizeibehörde erfolgen: Erforderlich sind hierfür Name, Anschrift, Ansprechpartner und die Beschreibung, warum das Unternehmen oder die Einrichtung als KRITIS-Betreiber einzuordnen ist."

Nähere Informationen des Innenministerium finden Sie hier.


Unternehmen mit Sitz in Radolfzell können sich wenden an:

Sicherheit und Ordnung [Stadt Radolfzell am Bodensee]
Telefon: 07732/81-277
E-Mail: ordnungsamt@radolfzell.de
 
 
   
 
  >> Bundesarbeitsminister Heil stellt Arbeitsschutzstandard COVID 19 vor

"Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht. Dem Arbeitsschutz kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat dazu am 16. April 2020 gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Dr. Stefan Hussy, den Arbeitsschutzstandard COVID 19 vorgestellt. Dieser formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise."

Mehr Informationen finden Sie hier hier.
 
 
   
 
  Professionelle Schutzmasken

In Radolfzell gibt es Pharmagroßhändler, welche professionellen Mund-Nasen-Schutz sowie FFP2 und FFP3 Masken vertreiben. Diese Pharmagroßhändler stehen bereits in Kontakt mit den hiesigen medizinischen Einrichtungen, um eventuell benötigte Schutzausrüstungen liefern zu können.

Die Kontingente der Pharmagroßhändler reichen derzeit aus, um auch weitere Einrichtungen beliefern zu können.

Sollten Sie Kenntnis von Engpässen in unserer Region haben und Einrichtungen kennen, welche dringend professionelle Schutzmasken benötigen, können Sie sich gerne mit der Wirtschaftsförderung in Kontakt setzen.

Besteht bei Ihnen in den Unternehmen für Ihre Mitarbeiter Bedarf, um eventuell Betrieb und Produktionen aufrecht zu erhalten, wenden Sie sich ebenfalls gerne an unsere Wirtschaftsförderung.

PS:
Bei den möglichen Kontingenten, sind jedoch Mindestbestellmengen von circa 500 Stück zu beachten. Es kann leider keine Kleinmengenabgabe erfolgen.

Kontakt:
Wirtschaftsförderung
Telefon: 07732/81-106
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@radolfzell.de
 
 
   
 
  >> Hilfsmaßnahmen von Bund und Land für Kulturschaffende, Künstler, Film- und Medienbranche

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern, hat die Bundespolitik die verschiedenen Maßnahmen auf den Weg gebracht, die auch für Kunst- und Kulturschaffende gelten.

Mehr Informationen finden Sie hier.
 
 
   
 
  >> Hilfsmaßnahmen von Bund und Land für Sportvereine und Ehrenamt

Auch die Sportvereine und deren Mitglieder in Baden-Württemberg stehen vor einer großen Herausforderung. Zum einen ist Vereinssport gerade nicht durchführbar, zum anderen sind die finanziellen Auswirkungen teilweise erheblich.

Nähere Informationen finden Sie hier.
 
 
   
 
  Arbeitserlaubnis für Erntehelfer

Nach Bundesbeschluss gelten nun erleichterte Bedingungen für den Erwerb einer Arbeitserlaubnis für Erntehelfer.
Ausländer mit Aufenthaltstitel sowie geduldeten und gestatteten Personen können im beschleunigten Verfahren von der Ausländerbehörde eine Beschäftigungserlaubnis als Helfer in der Landwirtschaft im Zeitraum vom 1. April bis längstens 31. Oktober 2020 erhalten. Voraussetzung ist eine arbeitsvertraglich geregelte Bezahlung nach gesetzlichem Mindestlohn (derzeit: 9,35 Euro/Std., Stand April 2020).

Die Aufnahme einer Beschäftigung ist allerdings erst möglich, wenn in der Arbeitserlaubnis im Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung eingetragen ist.

Interessierte Betriebe und Bewerber wenden sich bitte telefonisch unter 07732 81-145 oder per Email auslaenderamt@radolfzell.de an die Ausländerbehörde der Stadt Radolfzell.
 
 
   
 
  >> Gutscheine, die helfen.

Die Sparkassen bringen mithilfe der Online-Gutschein-Plattform „gemeinsamdadurch“ hilfsbereite Menschen in der Region mit ihren Lieblingsläden und -unternehmen zusammen, die wegen der Corona-Krise Schwierigkeiten haben, ihr Geschäft zu betreiben.

Über die Plattform helfen.gemeinsamdadurch.de können Verbraucher Gutscheine erwerben, die sie einlösen können, wenn die Wirtschaft wieder normal läuft.
Die Corona-Krise bedroht Menschen in allen Branchen. Nicht nur große Firmen, auch Kleinunternehmen und Freiberufler sind betroffen.
Auf dieser Plattform begegnen Sie Ihnen – und können helfen: mit dem Kauf von Online-Gutscheinen. Jetzt kaufen. Jetzt retten. Später einlösen.

Hier erfahren Sie, wie Sie mitmachen können.
 
 
   
 
  >> Informationen für Unternehmen auf der Internetseite der Stadt Radolfzell

Die Behörden von Bund, Land, Landkreis und Stadt informieren online fortlaufend und aktuell zum Coronavirus. Hier finden Sie wichtige Hinweise und aktuelle Informationen auch für Unternehmen.
 
 
   
 
  Sofern sich Änderungen oder Ergänzungen ergeben, informieren wir Sie schnellstmöglich.

 
 
   
 
 
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Kontakt:
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