Steuern

Corona-Virus: steuerliche Maßnahmen sollen betroffenen Unternehmen helfen

Hände halten einige Euro-Scheine in die Kamera / Foto: Christian Dubovan

Das Bundesfinanzministerium hat zusammen mit den Landesfinanzministerien steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen beschlossen, die von der Ausbreitung des Virus' betroffen sind. "Jetzt können die Finanzämter im Land Betrieben schnell helfen, die unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie leiden. Das mildert finanzielle Schwierigkeiten ab", sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. 

Durch das BMF-Schreiben müssen bei einem Antrag auf Stundung von Steuern keine strengen Voraussetzungen für Nachweise mehr erfüllt werde. Dies gilt für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer. Wer sich Steuern stunden lässt, zahlt keine Zinsen und muss auch keine Vollstreckung fürchten. Säumniszuschläge werden ebenfalls erlassen. Die Finanzministerin hat die Finanzämter bereits vor der Umsetzung durch den Bund auf die Hilfen vorbereiten lassen. Stundungen der Gewerbesteuer werden von der jeweiligen Gemeinde bearbeitet.

„Die Finanzverwaltung kann die Anträge ab sofort unbürokratisch bearbeiten“, so Sitzmann. „Die Unternehmen sparen damit Zeit und Aufwand bei der Antragstellung und die Finanzämter bei der Bearbeitung. Alle haben gerade Wichtigeres zu tun“, sagte sie am Donnerstag (19. März). 

Darüber hinaus können die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und in Bezug auf den Gewerbesteuer-Messbetrag gesenkt werden. Wer wegen der Corona-Panedemie Probleme hat, seine Steuererklärungen fristgerecht abzugeben, kann Fristverlängerungen beantragen. „Die Finanzämter im Land werden solche Anträge auf Fristverlängerung in der Regel genehmigen”, sagte Sitzmann. 

Die Ministerin empfahl Unternehmerinnen und Unternehmern, sich direkt an das zuständige Finanzamt zu wenden. Die Beschäftigten der Finanzämter können im Einzelfall Auskunft geben. Derzeit sind die Finanzämter für den allgemeinen Besuchsverkehr geschlossen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten möglichst von zu Hause aus. Die Finanzämter sind per Telefon, Kontaktformular im Internet und das Portal Mein ELSTER erreichbar. 

Für die Anträge wird auf der Website der Finanzämter in Baden-Württemberg ein vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung gestellt, um eine schnelle, unbürokratische und praktikable Handhabung für die betroffenen Steuerpflichtigen und die Finanzverwaltung zu gewährleisten.

Digitale Kontakte zur Finanzverwaltung: 

Kontaktformular der Finanzämter in Baden-Württemberg: 
https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Kontaktformular
Mein ELSTER: https://www.elster.de/eportal/start

Das vereinfachte Antragsformular ist hier  abrufbar.

Das BMF-Schreiben ist online abrufbar unter: www.bundesfinanzministerium.de

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